Commerzbankchef weicht Frage zu Atomwaffeninvestitionen aus

13951501288_b07f1cc3c2_oAuf der Hauptversammlung 2014 wollten wir von der Commerzbank wissen, warum sie ihre Rüstungsrichtlinie bei Streumunition auch auf Mischkonzerne anwendet, bei Atomwaffen aber nicht. Der Vorstandsvorsitzende Martin Blessing antwortete, dass Atomwaffen zu den sogenannten kontroversen Waffen gehören, die selbstverständlich in ihrer Waffenrichtlinie geregelt sind.

Hier die volle Antwort vom Herrn Blessing:

„Ich komme jetzt zur Frage von Herrn Martin Hinrichs. Sie fragten: ‚Warum hat die Commerzbank sich bei der Streumunition kategorisch gegen die Finanzierung von Mischkonzernen ausgesprochen, bei Atomwaffenproduzenten hingegen nicht?‘

Herr Hinrichs, die Commerzbank hat 2008 eine eigene umfassende Waffenrichtlinie verabschiedet, die auch das Thema Atomwaffen beinhaltet. Sie gilt konzernweit. Inhaltlich bezieht sich die Waffenrichtlinie der Commerzbank auf Positionen der Bundesregierung, der europäischen Union, der Vereinten Nationen sowie verschiedener Nichtregierungsorganisationen. Die Waffenrichtlinie der Commerzbank basiert auf folgenden vier Grundprinzipien:

Erstens, keine Lieferung von Waffen und Rüstungsgütern in Konflikt- oder Spannungsgebiete.  Zweitens, keine Finanzierung kontroverser Waffen, also zum Beispiel Streubomben.  Drittens, Lieferung ausschließlich an eindeutig identifizierbare staatliche Instanzen. Viertens, Einhalten aller anwendbaren Gesetze und Regularien.

Die Commerzbank-Waffenrichtlinie wurde bereits 2008 vom Gesamtvorstand verabschiedet und regelt seitdem verbindlich den Umgang mit Rüstungsgeschäften. Zum Beispiel gehören Atomwaffen zu den sogenannten kontroversen Waffen, die selbstverständlich in unserer Waffenrichtlinie geregelt sind. Die Commerzbank prüft Transaktionen mit Rüstungsbezug gemäß der Waffenrichtlinie jeweils intensiv und kritisch in einer Einzelfallbetrachtung. Die Commerzbank ist damit eine von wenigen Banken die diesen sensiblen Bereich vorbildlich geregelt hat. Das wird so auch in mehreren Studien von Nichtregierungsorganisationen entsprechend bestätigt.“

Unsere Frage ist damit nicht beantwortet. Ein allgemeiner Verweis auf die bestehende Richtlinie reicht nicht aus. Warum stellt die Commerzbank trotz dieser Richtlinie neun Atomwaffenherstellern Finanzmittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung? Was nützt die Richtlinie zu Atomwaffen, wenn sie hier keine Anwendung findet?

 

Die Rede der Kampagne auf der Hauptversammlung